Ferienwohnungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung und alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gastgebers. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss und Partner

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Gastgeber zustande. Dem Gastgeber steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Verjährung

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Wohnungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Fehrienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und -erfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechtigten Preis, kann dieses den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können vom Gastgeber geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem zustimmt.

Rechnungen des Gastgebers sind ohne Fälligkeitsdatum, direkt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Gastgeber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an den ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gastgeber bleibt der Nachweis eines Höheren, dem Kunden der eines niedrigen Schadens vorbehalten.

Der Gastgeber ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigungen der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers aufrechnen oder mindern.

5. Rücktritt des Kunden/Stornierung(sogenannte „No Show“)

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gastgeber abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt dieses nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend hingewiesen

Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen, hat der Gastgeber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu entrichten. Sollte das Mietobjekt anderweitig vermietet werden, behalten wir uns das Recht vor, dem Gast € 25,00 Abwicklungsentgelt in Rechnung zu stellen, gegebenenfalls zuzüglich eines Schadenausgleichs in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis.

Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Gastgeber überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

6. Rücktritt des Gastgebers

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gastgebers auf sein Rechts- und Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder im Rahmen der Anwendbarkeit des Pauschalreiserechts vom Gastgeber verlangte Vorauszahlung auf nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet, ist der Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes, ist der Gastgeber berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Bereitstellung und Rückgabe der Ferienwohnungen

Der Kunde erhält kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, jedoch auf die gebuchte Kategorie.

Der Gastgeber kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Ferienwohnungen nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung stellt, aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr, 50 % des vollen Logierpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Gastgeber überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

8. Haftung des Gastgebers

Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Gastgebers für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des Übernachtungspreises beschränkt, wie er sich aus der Buchungsbestätigung ergibt bzw. bestätigt wurde. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Gast und Gastaufnahmevertrag. Für eingebrachte Sachen haftet der Hotelier nach Maßgabe der §§ 701 ff. BGB. Auch insoweit ist die Haftung für eingebrachte Sachen regelmäßig beschränkt.

9. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Wangerooge. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Jever vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine hier möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenfrage bedarf der Schriftform.